OLG Braunschweig stärkt Online-Casino-Geschädigten den Rücken

Mit dem Oberlandesgericht Braunschweig hat sich nun ein weiteres Oberlandesgericht auf die Seite der geschädigten Online-Casino-Spieler gestellt. Zuvor hatten bereits das Oberlandesgericht München (AZ: 5 U 5491/21) und das Oberlandesgericht Hamm (AZ: I-12 W13-21) spielerfreundliche Signale gesendet. Damit scheinen sich nun die zahlreichen Erfolge* von Rechtsanwälten und Prozessfinanzierern auf Landgerichtsebene auch in der nächsthöheren Instanz fortzusetzen.

Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied im vorliegenden Verfahren über die sofortige Beschwerde eines Klägers, dem zuvor vom Landgericht Braunschweig Prozesskostenhilfe für sein Verfahren gegen ein in Malta ansässiges Online-Casino wegen vermeintlich mangelnden Erfolgsaussichten verweigert wurde. Mit Beschluss vom 03.12.2021 (AZ: 8 W 20/21) hat das Oberlandesgericht der Beschwerde abgeholfen und dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt.

OLG: Beweislast liegt bei Online-Casinos und nicht bei Klägern

In dem entsprechenden Beschluss nimmt das Gericht auch Stellung zu einigen der streitigsten Fragen in den Verfahren gegen Online-Casinos. So stellt das Gericht beispielsweise klar, dass die Beweislast dafür, dass die Spieler von der Illegalität der Online-Casino-Angebote wussten, voll und ganz auf Seiten der Online-Casinos liegt. Um dies festzustellen, hätte es einer Anhörung des Klägers bedurft, so das Gericht weiter. Bereits deshalb sei Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

Casino-Anbieter müssen selbst auf die Legalität ihrer Angebote achten

Einen deutlichen Riegel schoben die Richter auch der Erzählung der Online-Casinos vor, die Spieler würden kühl taktierend ein „Spiel ohne Risiko“ betreiben, bei dem sie Gewinne behalten und Verluste wieder einklagen würden. Hierzu führt das OLG Braunschweig aus:

Soweit die Antragsgegnerin etwas polemisierend darauf verweist, dass der Antragsteller das Geschäftsmodell des „Glücksspiels mit Gewinnmöglichkeit, aber ohne Risiko“ durchzusetzen versuche, greift ihre Argumentation nicht durch.“

Für das Oberlandesgericht Braunschweig ist klar: Die Online-Casino-Anbieter müssen selbst darauf achten, ob ihre Angebote in Deutschland legal sind und den Spielern bei der Anmeldung einen entsprechenden Hinweis erteilen.

Keine schutzwürdigen Interessen der Online-Casinos

Andernfalls sei der Wunsch der Online-Casinos, eingezahlte Gelder einfach zu behalten, nicht schutzwürdig. Dies gelte umso mehr in Anbetracht des Umstandes, dass Spieler für etwaige Gewinne keine einklagbaren Forderungen erhielten und mithin einzig und allein auf den guten Willen der Glücksspielanbieter angewiesen seien. Online-Casino-Spieler müssten sich allenfalls etwaige bereits ausgezahlte Gewinne bei der Geltendmachung ihrer Verluste anrechnen lassen, so die Richter.

Damit wurde die von Gluecksspielforderung.de vertretene Rechtsauffassung abermals vollumfänglich bestätigt. Gerne prüfen wir auch in Ihrem Fall kostenfrei und unverbindlich, ob wir Ihnen bei der erfolgreichen Geltendmachung Ihrer Online-Casino-Verluste helfen können.

*siehe aktuelle Rechtsprechungsübersicht auf www.gluecksspielforderung.de

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