LG Frankenthal: Kein Anspruch auf Gewinnauszahlungen vor deutschen Gerichten

Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 10.02.2022, Az. 8 O 90/21, entschieden, dass Gewinne, die in einem Online-Spielcasino mit Sitz in Malta erzielt worden sind, in Deutschland gerichtlich nicht einklagbar sind. Eine nur allzu konsequente Entscheidung des Landgerichts, die im Einklang mit der derzeit herrschenden Rechtsprechung steht, wonach Spieler zwar keine Gewinne, zumindest aber ihre – in einem nicht lizensierten Online-Casino – verlorenen Einsätze zurückfordern können.

Eine Entscheidung, die möglicherweise jene Gerichte zum Nachdenken anregen wird, die derzeit noch entsprechende Spielerklagen auf Rückzahlung von Spielverlusten skeptisch gegenüberstehen.

Zur entsprechenden Pressemitteilung des Landgerichts gelangen Sie hier: https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/entscheidung-des-monats-maerz-2022/

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